Saltar al contenido

Gez Befreiung Formular Pdf

Aktualisiert am 01/05/2024

Seit der Umstellung des Bezahlmodells im Jahr 2013 ist der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice für die Einziehung der Rundfunkbeiträge verantwortlich. Obwohl die offizielle Bezeichnung sich geändert hat, wird der Begriff «GEZ» immer noch im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur GEZ-Befreiung und wie Sie das entsprechende Formular herunterladen können.

Was ist das GEZ Befreiung Formular?

Das GEZ Befreiung Formular ist ein Dokument, das es den berechtigten Personen ermöglicht, sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags in Deutschland zu befreien. Das Formular ist beim Beitragsservice oder bei der zuständigen Behörde erhältlich und dient dazu, entsprechende Anträge auf Befreiung von den GEZ-Gebühren zu stellen.

Wie funktioniert das GEZ Befreiung Formular?

Um das GEZ Befreiung Formular zu nutzen, müssen Sie es korrekt ausfüllen und beim Beitragsservice einreichen. Der Antrag sollte alle erforderlichen Informationen enthalten, einschließlich Nachweise über Ihre berechtigten Ansprüche auf Befreiung, wie beispielsweise Bescheide von Sozialbehörden oder andere relevante Unterlagen.

📥 Gez Befreiung Formular Pdf Kostenlos

Sie können das GEZ Befreiung Formular auch online als PDF herunterladen. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, den Antrag bequem von zu Hause aus auszufüllen und anschließend ausgedruckt und unterschrieben an die zuständige Stelle zu senden.

Gez Befreiung Formular Pdf

Gez Befreiung Formular Pdf

Mit diesem Formular können Sie aktiv werden und die notwendigen Schritte unternehmen, um sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags zu befreien. Es ist ein wichtiges Instrument für alle, die berechtigt sind, von dieser Gebühr befreit zu werden, und trägt dazu bei, finanzielle Belastungen zu minimieren.

Wer ist von der GEZ-Befreiung betroffen?

Für viele stellt der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro eine finanzielle Belastung dar. Personen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Zahlung zu befreien. Dazu gehören:

  • Bezieher von Bürgergeld
  • Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Bezieher der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung
  • Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Personen, die BaföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei den Eltern leben
  • Taubblinde Personen und Empfänger der Blindenhilfe
  • Volljährige Personen, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Bezieher von Pflegegeld nach den jeweiligen Landespflegegeldgesetzen
  • Sonderfürsorgeberechtigte

Einkommensgrenze für die GEZ-Befreiung

Wenn Sie kein Sozialleistungen beziehen, aber über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie sich in bestimmten Fällen dennoch von der Zahlung befreien lassen. Ihr Einkommen darf den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 18,36 Euro übersteigen. Ein entsprechender Antrag ist notwendig, und Sie müssen einen Bescheid einer Sozialbehörde einreichen.

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Bestimmte Personengruppen, die keine vollständige Befreiung erhalten, können eine Ermäßigung der Beiträge auf 6,12 Euro monatlich beantragen. Dazu gehören:

  • Blinde bzw. sehbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Sehbehinderung)
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die nicht mehr ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
  • Gehörlose oder hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht mehr ausreichend verständigen können

Rückwirkende GEZ-Befreiung

Seit Januar 2017 ermöglicht ein Gesetz, zu viel gezahlte GEZ-Beiträge der letzten drei Jahre zurückzufordern. Personen, die unter anderem Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Erwerbsminderungsrente, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, können eine rückwirkende Befreiung beantragen.

  • Belege sammeln: Alle relevanten Belege aus den letzten drei Jahren sollten gesammelt werden.
  • Formloser Antrag: Ein formloser Antrag kann eingereicht werden, wobei die Belege und der Antrag per Post an den Beitragsservice geschickt werden.
  • Bescheid von der GEZ: Nach Prüfung erfolgt ein schriftlicher Bescheid über die Entscheidung.

Häufig gestellte Fragen zur GEZ-Befreiung

1. Kann ich die GEZ-Befreiung rückwirkend beantragen?

Ja, eine rückwirkende Befreiung ist möglich. Der Nachweis des Berechtigungszeitraums ist entscheidend. Dieser Zeitpunkt kann beispielsweise der Beginn des Bezugs von Sozialleistungen sein. Die Rückzahlung erfolgt für maximal drei vergangene Jahre.

2. Gibt es eine Einkommensgrenze für die rückwirkende Befreiung?

Für die rückwirkende GEZ-Befreiung gibt es keine spezifische Einkommensgrenze. Der Nachweis über die Berechtigung, beispielsweise durch Bescheide von Sozialbehörden, ist ausschlaggebend.

3. Welche Leistungen ermöglichen eine rückwirkende GEZ-Befreiung?

Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Erwerbsminderungsrente, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Befreiung.

4. Kann ich die GEZ-Befreiung auch als Student oder Azubi beantragen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Studenten und Auszubildende eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Dazu zählen beispielsweise der Bezug von BAföG oder anderen Sozialleistungen.

5. Wie erfolgt die Überprüfung des Antrags auf GEZ-Befreiung?

Der Beitragsservice prüft den Antrag auf GEZ-Befreiung und entscheidet darüber. Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

6. Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich keinen Fernseher besitze?

Ja, die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist nicht an die Anwesenheit von Geräten gekoppelt. Jede Wohnung ist beitragspflichtig, unabhängig davon, ob sich dort ein Radio oder Fernsehgerät befindet. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 bestätigt.

7. Welche Rolle spielt das «Merkzeichen RF» bei der GEZ-Befreiung?

Personen, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen «RF» enthält, können eine Ermäßigung der Rundfunkbeiträge beantragen. Dieses Merkzeichen steht für eine Befreiung oder Ermäßigung aus gesundheitlichen Gründen.

8. Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?

Die Bearbeitungsdauer kann variieren, jedoch erhalten Sie nach Prüfung durch den Beitragsservice einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

9. Kann ich den Antrag auf GEZ-Befreiung online stellen?

Ja, den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice senden.

Mit diesen Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie weitere Einblicke in das Thema der GEZ-Befreiung und können Ihre Situation besser einschätzen.

Andere Formulars PDF:

Nadja Kladek
Últimas entradas de Nadja Kladek (ver todo)